Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Bereits mit Wirkung vom 19.11.2016 wurde die Betriebssicherheitsverordnung novelliert.

Neu aufgenommen wurden Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, bei denen sich in der Praxis Anpassungsbedarf gezeigt hat. Die Änderungen beeinflussen nicht das Schutzniveau, erleichtern jedoch das Vollzugshandeln und die Anwendung in der Praxis.

Eine Synopse aller Änderungen finden Sie unter
https://www.buzer.de/gesetz/11477/v201640-2016-11-19.htm

Die aktuelle Fassung finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/ 

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie z. B. beim TÜV Rheinland.