Gefährliche Gemische brauchen neue Etiketten

Ab 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch verkauft werden, wenn sie nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Darauf weist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hin.

Mit der CLP-Verordnung hat die Europäische Union die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien weltweit vereinheitlicht.

Die neue Kennzeichnung lässt sich auf den ersten Blick an Farbe und Form der Piktogramme erkennen. Die CLP-Piktogramme sind rautenförmig mit einem schwarzen Symbol und rotem Rahmen. Sie ersetzen die nicht mehr zulässigen schwarzen Symbole auf orangenem Quadrat.

Schulen sollten Produkte mit "alter" Kennzeichnung nach dem 1. Juni 2017 zurückweisen.

Schulen, die Gemische mit der "alten" Kennzeichnung erworben haben und diese aufbrauchen, sind von dieser Frist nicht betroffen. Für die innerbetriebliche Verwendung ist es nicht erforderlich die Kennzeichnung umzustellen. Allerdings muss gegebenenfalls auf eine geänderte Einstufung korrekt reagiert werden. Dann müssen die Betriebsanweisungen eindeutige Umgangsvorschriften für beide Optionen enthalten, also für altes und neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.

Weitere Informationen zur CLP-Verordnung gibt es im Internetangebot des REACH-CLP-Biozid Helpdesks unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/CLP/CLP.html