Die geplante Änderung des Mutterschutzgesetzes lässt auf sich warten

Eigentlich sollte zum 1.1.2017 die geplante Änderung des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten. Vorgesehen war u. a. die „Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz“ in das Mutterschutzgesetz zu integrieren. Außerdem sollte der Schutz auch auf Schülerinnen und Studentinnen ausgedehnt werden. Das strikte Beschäftigungsverbot wie für Arbeitnehmerinnen in den acht Wochen nach der Geburt soll für Schülerinnen nicht gelten. Ihnen ist freizustellen, Klausuren zu schreiben oder Unterricht zu besuchen.

Offensichtlich ist das Verfahren aber ins Stocken geraten. Termine für die 2. und 3. Lesung im Bundestag stehen noch nicht fest. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen. Wann und mit welchen Änderungen das Mutterschutzgesetz in Kraft treten wird, ist daher momentan nicht absehbar.

Mehr zu den geplanten Änderungen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-neuregelung-des-mutterschutzes/76052?view=DEFAULT