Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzgesetzes zu

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einer umfassenden Novelle des Mutterschutzgesetzes zugestimmt. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.

Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift bereits am Tag nach der Verkündung (30.05.2017).

Zum 1. Januar 2018 treten dann die übrigen Änderungen in Kraft.

Wichtigste Neuerungen

  • Schülerinnen und Studentinnen werden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen.
  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst.
  • Die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.
  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.
  • Die Regelungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz werden in das Mutterschutzgesetz aufgenommen.
  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere [?]Beschäftigte gilt.

Mehr zum Thema

Text des Mutterschutzgesetzes, gültig ab 01.01.2018

Plenum KOMPAKT zur 957. Sitzung am 12. Mai 2017 (TOP 4)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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