Technische Regeln für Arbeitsstätten

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - [?]ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die Arbeitsstättenregeln werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten erstellt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt bekannt gegeben.

Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die [?]Beschäftigten erreichen. 

Weitere Informationen zu den ASR und die Dokumente finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).