Gefährdung durch UV-Strahlung

Gefährdung durch UV-Strahlung

Bei Arbeiten im Freien sind wir einer ultravioletten Strahlung (UV-Strahlung) ausgesetzt. Sie gehört zum täglichen Leben und fördert, in Maßen genossen, unsere Gesundheit.

Sonnenstrahlen enthalten UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlen, zur Erdoberfläche gelangen jedoch nur UV-A und UV-B-Strahlen.

  • UV-A-Strahlen dringen 315 nm - 400 nm in die Haut ein und können Hautkrebs und grauen Star verursachen.
  • UV-B-Strahlen dringen 280 nm - 315 nm in die Haut ein und sind verantwortlich für Sonnenbrand. Außerdem fördern UV-B-Strahlen Hautkrebs und Augenschäden.

Das Warnzeichen für ein "Zuviel" UV-Strahlung ist ein Sonnenbrand, ein Schaden an den Hautzellen ist jedoch bereits vor der Ausprägung der typischen Symptome entstanden. Die Haut ist regenerationsfähig und bemüht sich um Reparatur der beschädigten Zellen, dies ist jedoch nur in einem gewissen Rahmen möglich. Nicht reparierte Zellen können sich zu Hautkrebszellen entwickeln.

Daher sollte die Exposition auf ein erforderliches Maß beschränkt werden, denn ein "Zuviel" kann Sonnenbrand, Hautkrebs oder auch Augenschäden auslösen. Die demografische Entwicklung zeigt, dass eine umweltbedingte Abnahme der Ozonschicht auch steigende Zahlen für Hauterkrankungen wie aktinische Keratosen oder Hautkrebsarten verantwortet. 

Daher ist praktizierter Sonnenschutz mit Lichtschutzfaktor 30, der Einsatz von Beschattungselementen und ggf. ein zeitlich angepasstes Arbeiten im Schulgarten erforderlich. 

Im Rahmen der [?]Gefährdungsbeurteilung müssen notwendige Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung festgelegt werden. Sinnvoll ist eine Kombination der aller Schutzmaßnahmenarten (Technisch, Organisatorisch, Persönlich).

Zu den Technischen Maßnahmen gehören:

  • unter Überdachungen arbeiten
  • Sonnenschirme, Sonnensegel oder Zelte einsetzen

Zu den Organisatorischen Maßnahmen gehören:

  • Arbeiten im Freien abhängig von der UV-Strahlung planen: von April bis September ist sie besonders hoch und um die Mittagszeit ist sie viel stärker als in den Morgen- oder Abendstunden
  • Pausenzeiten im Schatten abhalten
  • Rotation = Arbeiten unter UV-Strahlung wechselt sich mit Arbeiten ohne UV-Belastung ab 

Zu den Persönlichen Maßnahmen gehören:

  • angemessene (körperbedeckende), luftdurchlässige Kleidung (langärmelige Oberbekleidung, lange Hosen, Hut oder Kap, Nackenschutz als Tuch)
  • UV-Schutzmittel (LF 30, besser LF 50, silikonfrei, wasserfest) und deren "richtige" Anwendung
  • Sonnenbrillen mit UV-Schutz

UV-Schutzmittel werden als Maßnahme nach dem Arbeitsschutzgesetz bewertet und zur Verfügung gestellt, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.

Unter Umständen ist auch eine Angebotsvorsorge anzubieten, wenn:

  • Tätigkeit im Freien an mindestens 50 Arbeitstagen
  • mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag
  • im Zeitraum April - September
  • zwischen 11 Uhr und 16 Uhr

Informationen finden Sie unter:

DGUV

SVLFG - Broschüre - Sonnenschutz

Strahlung