Gesetzliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz ([?]ArbSchG) und dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG); für tarifbeschäftigte Landesbedienstete gelten auch die Bestimmungen aus dem [?]SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung.
 

Die Regelungen zur Unterweisung erfolgen nach §4 der [?]DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention

§ 4 DGUV Vorschrift 1  -  Unterweisung der Versicherten

     "(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend §12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend §12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“