Menschen mit Behinderung
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
Richard von Weizsäcker

Menschen mit Schwerbehinderung sind im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis / Feststellungsbescheid, der vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie auf Antrag ausgestellt wird.
Beschäftigte mit Schwerbehinderung haben u.a. gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit (vergl. §81 (4), Satz 4 SGB IX)
Die Niedersächsische Landesschulbehörde stellt dazu hilfreiche Informationen und Merkblätter / Broschüren für betroffene Landesbedienstete zur Verfügung.
Für schwerbehinderte Beschäftigte an Schulen hat die Schwerbehindertenvertretung/Schulen in Niedersachsen ein Informationsblatt der Schwerbehindertenvertretung erstellt.