Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Anlagen, Werkzeuge) verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen wird und die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt sind. Sie enthalten außerdem Anweisungen für das Verhalten im Gefahrenfall, zur Ersten Hilfe und für die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Die Muster-Betriebsanweisungen müssen - vor dem Aushang/Ausdruck - unbedingt an die Verhältnisse der Schule angepasst werden. Dies gilt insbesondere für Ortsangaben und Telefonnummern.

Betriebsanweisungen müssen objekt- und adressatenbezogen sein, d. h. sie regeln ein klar umgrenztes Arbeitsfeld für bestimmte [?]Beschäftigte. Betriebsanweisungen müssen schriftlich in einer für den Adressaten verständlichen Sprache und Form abgefasst sein. Daher müssen Betriebsanweisungen für Schüler z. B. erforderlichenfalls auch in deren Muttersprache abgefasst sein. Diese Forderung beinhaltet auch, dass der Umfang für den Anwender überschaubar bleiben muss, z. B. eine [?]DIN A 4-Seite. Hieraus folgt eine Beschränkung auf die wesentlichen Sicherheitsforderungen.

Eine einheitliche Gliederung und äußere Gestaltung aller zu erstellenden Betriebsanweisungen ist anzustreben.

Die Verpflichtung zum Aushang oder Bereitstellen von Betriebsanweisungen ergeben sich

  • für Arbeitsmittel aus § 9 Betriebssicherheitsverordnung,
  • für persönliche Schutzausrüstung aus § 3 (2) [?]PSA-Benutzungsverordnung,
  • für den Umgang mit Gefahrstoffen aus § 14 (1) Gefahrstoffverordnung,
  • für den Umgang mit Biostoffen aus § 12(1) [?]Biostoffverordnung,
  • für gentechnische Laboratorien aus § 12 Gentechnik-Sicherheitsverordnung.

Die Betriebsanweisungen sollen in der Nähe der Arbeitsplätze, für alle [?]Beschäftigten und ggf. Schüler zugänglich, ausgehängt oder ausgelegt werden. Die [?]Beschäftigten und Schüler sind anhand der Betriebsanweisung regelmäßig zu unterweisen.