Betriebliches Eingliederungsmanagement im Rahmen des Gesundheitsmanagements - Verfahrensablauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
    Die Schulleitung meldet langzeiterkrankte Landesbedienstete, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, der Fallmanagerin oder dem Fallmanager des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung.
    Gleichzeitig informiert die Schulleitung die betroffene Person über die Meldung an die Fallmanagerin und den Fallmanager.
  2. Die Fallmanagerin oder der Fallmanager nimmt mit einem Anschreiben Kontakt zu der betroffenen Person auf, informiert über die Möglichkeit der Durchführung eines [?]BEM-Verfahrens und bietet dazu ein Informationsgespräch an.
    Die Fallmanagerin oder der Fallmanager informiert den Schulbezirkspersonalrat und ggf. die Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Landesbediensteten an Schulen über das Anschreiben.
  3. Telefonisches Informationsgespräch zwischen der Fallmanagerin oder dem Fallmanager und der betroffenen Person. Hierbei wird u.a. geklärt, wer auf Wunsch der betroffenen Person dem [?]BEM-Team angehören soll (siehe [?]BEM-Team) und auf welcher Ebene (Schule oder Regionales Landesamt für Schule und Bildung) die Fallbesprechung stattfinden soll.
  4. Fallbesprechung auf Schulebene oder auf der Ebene des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung. In der Fallbesprechung werden konkrete Maßnahmen zur Wiedereingliederung innerhalb der Schule erörtert und in einem Maßnahmenplan zusammengefasst.
  5. Umsetzung des Maßnahmenplans
    Die Maßnahmen werden durch die jeweils zuständige Stelle umgesetzt.
  6. Abschluss des BEM-Verfahrens
    Ein [?]BEM Verfahren ist abgeschlossen, wenn die Dienstfähigkeit der betroffenen Person wieder hergestellt ist oder sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass die Ziele nicht erreicht werden können.