Betriebliches Eingliederungsmanagement - Maßnahmen

Schritt für Schritt zurück in die Arbeitswelt

Die Verfahrensweise „Schritt für Schritt zurück in die Arbeitswelt” dient dazu, arbeitsunfähige Landesbedienstete nach langer, schwerer Krankheit im Rahmen eines Maßnahmenplans schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen. Damit soll

  • die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden,
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt
  • und der Arbeitsplatz erhalten werden.

In den meisten Fällen können betriebliche Eingliederungsmaßnahmen auf die eigene Schule beschränkt bleiben. Wenn dies nicht möglich ist, muss ein Einsatz in einer anderen Schule oder in Einzelfällen auch in mehreren anderen Schulen in Betracht gezogen werden.

Je nach Art der Vorerkrankung kommen Maßnahmen aus verschiedenen Kategorien in Frage. Hierbei können möglich sein:
Veränderungen bzgl.

Hinweis

Bei psychischen Erkrankungen ist die Vermeidung einer Chronifizierung entscheidend. Die besonders wichtige Zwischenzeit, also der Zeitraum zwischen Erkrankung und einer möglichen Wiedereingliederung, bildet hinsichtlich Fürsorge, Kommunikation und Unterstützung bei der (freiwilligen) Steuerung der Heilbehandlung und Rehabilitation bisher einen "blinden Fleck", den CARE erhellen soll.

  • Arbeitszeit
    • vorübergehend herabgeminderte Dienstfähigkeit gem. § 11 Nds.ArbZVO-Schule (Lehrkräfte im Beamtenverhältnis)
    • vorübergehend herabgeminderte Dienstfähigkeit gem. § 27 [?]Nds. ArbZVO-Schule (Schulleiter/innen im Beamtenverhältnis)
    • stufenweise Wiedereingliederung gemäß § 74 [?]SGB V (Landesbedienstete im Tarifbeschäftigtenverhältnis)
  • Arbeitsplatzgestaltung (z.B. räumliche Ausstattung)
    • Verbesserung von Raumakustik und Raumklima, u. a. akustische Dämpfung der Unterrichtsräume durch Absorptionsflächen
    • elektroakustische Systeme zur Sprachverstärkung
    • Stehhilfe oder spezielle Sitzmöbel
  • Arbeitsorganisation (z.B. Stundenplangestaltung)
    • Stundenplangestaltung (gleichmäßige Verteilung der Stunden)
    • Entlastung von über den regulären Unterricht hinausgehenden Aufgaben, u. a. Klassenführung, Aufsichten, Vertretungsunterricht, Fachleitung usw.
    • Raumverteilung
    • Teambildung
  • Weitere Maßnahmen
    • kollegiale Beratung
    • Supervision und Coaching
    • Stimmschulung/Rückenschule
    • Fachberatung
    • Qualifizierungsmaßnahmen (Angebote im NLC)