Motivation

als wichtige Aufgabe von Sicherheitsbeauftragten in Schulen

Da der Sicherheitsbeauftragte in Schulen die Mitarbeiter weder kontrolliert noch sanktioniert, – er hat diesbezüglich keine Befugnisse – ist seine gesamte Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt Motivation zu sehen. In seiner Rolle kann man ihn in seinem Wirkungsbereich als „guten Geist des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ bezeichnen.

Er verschafft dem Thema „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ und den Mitarbeitern in Schulen mit ihren Bedürfnissen in diesem Bereich durch ständige Beobachtung, Kommunikation und Unterstützung eine Wertung. Aus dem klassischen Gesundheitsverständnis heraus werden in Schulen berufstypische Belastungen wie Beanspruchungen psychischer Art oder solche aus organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen wenig ernst genommen. Deshalb kann gerade hier der Sicherheitsbeauftragte mit seiner Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Berufs- und Lebenszufriedenheit und zu bleibender Gesundheit leisten.

Darüber hinaus ergibt sich aus diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Arbeitsumgebung, der Arbeitsergebnisse (kontinuierlicher Verbesserungsprozess), Vermeidung von Unterrichtsausfall und im weiteren Sinne eine Einsparung von Personalkosten.

Richtiges Motivieren

  • sich selbst stets vorbildlich verhalten
  • eine Anerkennung aussprechen
  • Erfolge im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz würdigen
  • Erleichterungen schaffen (fördern)
  • bequeme Körperschutzmittel auswählen
  • Verbesserungsvorschläge anregen
  • Kritik üben und Kritik annehmen
  • die Mitarbeiterbeteiligung fördern

Zur Unterstützung werden eine Marketingstrategie (rtf 855 KB) für die Einführung des "Konzepts"Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit an Schulen", Anregungen zur Motivation der Mitarbeiter für den Arbeitsschutz (Quelle: http://www.krefeld.ihk.de) sowie weitere Tools angeboten.