Maßnahmen unterstützen

Der Sicherheitsbeauftragte wirkt durch seine Teilnahme im Arbeitsschutzausschuss bei der Entwicklung der durchzuführenden Maßnahmen mit. Diese ergeben sich aus der Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung. Hierbei sollte die Systematik der Ziel- und Maßnahmenhierarchie zugrunde gelegt werden.

Der Sicherheitsbeauftragte hat u.a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen zu begleiten. Dem Sicherheitsbeauftragten ist zu ermöglichen, an Begehungen z. B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an anderen Sicherheitsbegehungen teilzunehmen und ist hierfür nötigenfalls vom Unterricht freizustellen.

Spezielle Informationen zu Maßnahmen sind auf den Seiten zu übergreifenden Themen und auf den Seiten zu den Fächern des allgemeinbildenden Bereichs bzw. berufsbezogenen Bereichs zu finden.