Gefährdungen aufzeigen

Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, Gefährdungen wahrzunehmen und mit den Betroffenen darüber zu sprechen und ggf. an Verantwortliche zu melden. Sie können auch an Gefährdungsbeurteilungen beteiligt werden.

Gefährdungen können in die drei folgenden Bereiche klassifiziert werden. Auch können Maßnahmen, die zur Verbesserung der Gefährdungssituation führen, in diese eingeeordnet werden.

Informationen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilungen sind unter dem entsprechenden Menüpunkt und auf den Seiten zu den Fächern des allgemeinbildenden Bereichs bzw. berufsbezogenen Bereichs zu finden.