Bestellung der Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte werden schriftlich von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Angabe des Zuständigkeitsbereichs bestellt. Bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten bestimmt der Personalrat mit, die Schul-Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen. In gewerblichen berufsbildenden Schulen und in anderen größeren Schulen ist es sinnvoll, mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, damit sie sich auf verschiedene Bereiche spezialisieren können.

Die Namen der bestellten Sicherheitsbeauftragten werden der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Arbeitsmediziner und dem Unfallversicherungsträger mitgeteilt.

Formular zur Bestellung zur Sicherheitsbeauftragten oder zum Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich inkl. Merkblatt
Stand Januar 2015