Erste Hilfe unterwegs

Erste-Hilfe-Material

Bei allen schulischen Veranstaltungen ist geeignetes Erste-Hilfe- Material bereitzuhalten, das gilt auch für Ausflüge und sonstige schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Als geeignetes Erste-Hilfe-Material gilt z. B. die Sanitätstasche nach DIN 13 160 (siehe Merkblatt Erste Hilfe in Schulen
GUV-I 512).

Erste-Hilfe-Kenntnisse

Bei Wanderungen und Schullandheimaufenthalten muss die Lehrkraft ausreichende Kenntnisse in der Ersten Hilfe besitzen.

Aufzeichnungspflicht

Jede Erste-Hilfe-Leistung im Schulbetrieb ist aufzeichnungspflichtig, sofern kein Arztbesuch stattfindet. Hierfür kann z.B. der Notizblock in der Verbandtasche verwendet werden. Die Aufzeichnung sollte später in einem Verbandbuch, das bei den Unfallversicherungsträgern unter der Bestell-Nr. [?]GUV-I 511.1 erhältlich ist, in der Schule nachgetragen werden.