4. Messung von Lärmpegeln in einer Pausenhalle

Die Auswertung der Messung ergab einen Mittelungspegel von 79,4 dB (A). Der geringste gemessene Wert betrug 46,4 dB (A), der höchste Pegel betrug 93,8 dB (A). Während der gesamten Messung imponieren häufige Pegelspitzen mit bis zu ca 90 dB (A).

Daraus ergibt sich folgender Beurteilungspegel

  • Mittlungspegel: ...................................................79,4 dB (A)
  • Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit......+ 6,0 dB(A)
  • Zuschlag für Impulshaltigkeit..............................+ 6,0 dB(A)
  • Abzug für Messunsicherheit.................................- 6,0 dB(A)
  • Beurteilungpegel f.d. Teilzeit............................= 85,4 dB(A)

Legt man die übrige Zeit einen Mittlungspegel von 65 dB (A) zugrunde (Einwirkzeit 6,3 Std), so ergibt sich für o.g. Fall (85,4 dB (A) für 45 Minuten / Tag) ein Beurteilungspegel von 76,0 dB (A).

Bewertung:
Aufgrund der - im Verhältnis zu den übrigen Unterrichtszeiten- kurzen Pausenzeiten, wird insgesamt die zulässige Tagesexposition (untere Auslöseschwelle) von 85 dB(A) nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wahrscheinlich nicht überschritten.
Trotzdem stellt die Lärmbelastung während der Pause eine ganz massive psychische Belastung für die Lehrkräfte dar. Insbesondere nimmt der Erholuingswert der Pause stark ab.

Maßnahmen:
Um die Belastung der [?]Beschäftigten zu vermindern, kommen technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen in Betracht.
Als organisatorische Maßnahme rege ich an, die Pausenaufsicht so zu gestalten, dass die [?]Beschäftigten nach der Hälfte der Pause abgelöst werden.
Als technische Maßnahme schlage ich vor, dass die Stühle und Tische mit Filzgleitern versehen werden, damit zumindest beim Verschieben des Mobiliars keine zusätzliche Lärmbelastung entsteht.