Explosionsschutz

Es gilt die Gefahrstoffverordnung vom 01. 06. 2015, außerdem ist die [?]KMK-Richtlinie für Sicherheit im Unterricht sowie der Erlass Sicherheit im Unterricht zu beachten.

Hilfen bieten außerdem folgende Unterlagen und Websiten:

Explosionsschutzdokumente anlegen leicht gemacht
Die Betriebssicherheitsverordnung ([?]BetrSichV) verpflichtet den Unternehmer, ein Explosionsschutzdokument für seinen Betrieb anzufertigen, sofern eine Explosionsgefährdung vorliegt. Dies gilt auch für Altanlagen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen, Gemeinde-Unfallversicherungsverbände) erklären in verschiedenen aktuellen Beiträgen, wie ein solches Dokument angelegt wird und was es dabei zu beachten gilt.

Hierzu finden Sie ebenfalls Informationen auf der Webseite von Dr. Horst Klemeyer (Dipl.-Chem., Fachkraft für Arbeitssicherheit für öffentliche Schulen im Auftrag der regionalen Landesämter für Schule und Bildung).