Explosionsschutz
Es gilt die Gefahrstoffverordnung vom 01. 06. 2015, außerdem ist die [?]KMK-Richtlinie für Sicherheit im Unterricht sowie der Erlass Sicherheit im Unterricht zu beachten.
Hilfen bieten außerdem folgende Unterlagen und Websiten:
- Aktuelles zum Explosionsschutz in der TRGS 720/ TRGS 721
- Die Checkliste "Brandschutz und Explosionsgefahr"
- Das Heft 3 "Prävention in NRW - Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 1)" gibt Hinweise zu möglichen Abläufen mit verschiedenenSchemata entsprechend verschiedener Gefahrstoffgruppen.
- Das Heft 4 "Prävention in NRW - Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen (Teil 2)" gibt Hinweise zu möglichen Maßnahmen für verschiedene Gefahtstoffe.
- Die "Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" des HVBG gibt grundsätzliche Hinweise mit ausführlichen Darstellungen.
- Die Website "Gefahrstoffe im Griff"
- LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung"
Explosionsschutzdokumente anlegen leicht gemacht
Die Betriebssicherheitsverordnung ([?]BetrSichV) verpflichtet den Unternehmer, ein Explosionsschutzdokument für seinen Betrieb anzufertigen, sofern eine Explosionsgefährdung vorliegt. Dies gilt auch für Altanlagen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen, Gemeinde-Unfallversicherungsverbände) erklären in verschiedenen aktuellen Beiträgen, wie ein solches Dokument angelegt wird und was es dabei zu beachten gilt.
Hierzu finden Sie ebenfalls Informationen auf der Webseite von Dr. Horst Klemeyer (Dipl.-Chem., Fachkraft für Arbeitssicherheit für öffentliche Schulen im Auftrag der regionalen Landesämter für Schule und Bildung).