Explosionsschutz

Explosionen gehören zu den schwersten Unfällen, die sich beim Arbeiten mit flüchtigen brennbaren Stoffen ereignen können. Alle Schulen sind nach der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, die Risiken beim Umgang mit diesen Stoffen im Hinblick auf mögliche Explosionsgefahren genau zu untersuchen, zu beurteilen und möglichen Risiken durch die Festlegung von Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken.

Explosionsgefährdungen in Schulen

In Schulen können Explosionsgefährdungen zum Beispiel entstehen durch:

  • Lagerung von Treibstoff für den Rasenmäher des Hausmeisters
  • Druckgasflaschen für den Fachunterricht (Sauerstoff, Kohlenstoff, Acetylen, ...)
  • Kartuschenbrenner
  • Lagerung von extrem leicht entzündbaren Flüssigkeiten (auch in nicht abgesaugten Sicherheitsschränken)
  • Defekte Absaugung an der Kreissäge (Verpuffung / Explosion durch Zündung eines Holzstaub-Luft-Gemisches)