Die Verabreichung von Medikamenten sowie regelmäßige Hilfestellungen dazu oder die Durchführungen anderer medizinischer Hilfsmaßnahmen einschließlich der Sondenernährung und der Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme durch Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehören nicht zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen. 

Wenn Schülerinnen und Schüler derartige Unterstützung benötigen, können Lehrkräfte dies freiwillig übernehmen. 

Der folgende Erlass enthält Hinweise zu den Rahmenbedingungen für Schulen in Niedersachsen und u. a. ein Muster zur Aufgabenübertragung durch die Personensorgeberechtigte. 

Erlass des [?]MK "Medizinische Hilfsmaßnahmen, Sondenernährung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme" vom 10.05.2016

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