Risikogruppen
Bevor mit biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird, muss das Gefährdungsrisiko bewertet werden.
- Wie hoch ist zum Beispiel die Gefahr, daß eine Infektion übertragen wird?
- Haben die Organismen toxische oder allergene Eigenschaften?
- Wie könnte eine Übertragung stattfinden?
- Welche Auswirkungen könnte eine Freisetzung auf die Umwelt haben?
- Wäre wirksamer Impfstoff oder ein Medikament verfügbar - und weitere Fragen.
Biologische Arbeitsstoffe werden entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko in vier Risikogruppen eingeteilt:
Risikogruppe 1 | Biologische Arbeitsstoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen. | Lactobacilli, E.Coli K12 |
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Risikogruppe 2 | Biologische Arbeitsstoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich. | Legionella sp., Hepatitis-A-Virus |
Risikogruppe 3 | Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich. | Plasmodium falciparum (Malaria), HIV, Hepatitis-C-Virus |
Risikogruppe 4 | Biologische Arbeitsstoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich. | Ebolavirus, Marburgvirus |
Wie hoch die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sind, entscheidet in Deutschland üblicherweise die Landesbehörde. In besonderen Fällen schalten die Landesbehörden aber das Expertengremium des Robert-Koch-Instituts in Berlin, die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) ein.