Betriebsanweisungen für den Umgang nach Biostoffverordnung
Die Anforderungen der [?]Biostoffverordnung entsprechend § 12 "Unterrichtung der [?]Beschäftigten" machen die Erstellung einer Betriebsansweisung als Grundlage der Unterweisung erforderlich.
Für den Einsatz in der Schule finden sich Muster-Betriebsanweisungen im Anhang III der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht. Diese sind an die Bedingungen der eigenen Schule anzupassen. Ergänzt werden die Anweisungen für die Schutzstufe 1 und 2 um weitere für das Sterilisieren und das Labor.
Arbeiten Sie in der Schutzstufe 2, so ist auch eine geeignete Kennzeichnung des Raumes (meist das Labor) vorzunehmen. Die Schutzkleidung beschränkt sich nicht auf die Sicherheitsbrille sondern umfasst auch einen geschlossenen Schutzkittel und festes Schuhwerk. Beim Arbeiten sind Einmalhandschuhe zu tragen.
BGI 853: Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung ([?]GUV)