Personalentwicklung / Personalförderung

Mit die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule in Niedersachsen ist die Gesamtverantwortung für die Qualitätsentwicklung auf die Schulleitung übertragen und die damit in engem Zusammenhang stehende Personalverantwortung an den allgemeinbildenden Schulen stark erweitert worden.
Unter Personalentwicklung versteht man allgemein, die Ermittlung von Eignungsanforderungen für die Personalauswahl mit dem Ziel, dass die Person und die Tätigkeit (die sie ausüben soll) optimal zusammenpassen („person- job – fits“) und darüber hinaus, dass die ausgewählte Person auch in die Organisation, in diesem Falle zu der Schule und dem Kollegium passt („person – organization – fits“).

Personalentwicklungsmaßnahmen beziehen sich demzufolge auf die Person der Mitarbeiter/in und erfassen oder intendieren die Erweiterung der Kenntnisse/ Fähigkeiten und Fertigkeiten einerseits und andererseits sollen sie die Motivation, positive Einstellungen und die Identifikation mit der Organisation fördern.

Einer systematischen Personalentwicklung sind in den Schulen immer noch deutliche Grenzen gesetzt, z. B. durch

  • das hochqualifizierte Personal mit weitreichenden Gestaltungsspielräumen hinsichtlich der Kernaufgabe, also des Unterrichtens,
  • den Beamtenstatus,
  • die Personalauswahl durch die vorgesetzte Behörde, die auch die (meisten) Leitungsstellen besetzt etc..

Weitere wichtige Bestandteile der Personalentwicklung – das Beurteilungs-, Entlohnungs- und Anreizsystem – sind ebenfalls staatlicherseits festgelegt und bieten Schulleitungen nur in begrenztem Rahmen Spielräume, z. B. durch materielle Gratifikationen die Motivation zu fördern.