Maßnahmen gegen Gefährdungen durch Gefahrstoffe
Vor dem Einsatz von Gefahrstoffen sollte zuerst einmal geprüft werden, ob für den jeweiligen Unterricht Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko verwendet werden können.
- Gefahrstoffe nicht in Behältern für Lebensmittel aufbewahren.
- Sehr giftige (T+) und giftige (T) Stoffe diebstahlsicher in einem Giftschrank aufbewahren.
- Stoffe, die gefährliche Gase oder Dämpfe entwickeln, müssen in entlüfteten Schränken aufbewahrt werden.
- Brennbare Flüssigkeiten dürfen in Sammlungs- und Unterrichtsräumen nur in Gebinden bis 1 Liter aufbewahrt werden.
- Ätzende Flüssigkeiten nicht über Augenhöhe aufbewahren.
- In Unterrichtsräumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird,
- nicht essen,
- nicht trinken,
- nicht rauchen,
- nicht schminken
- Wenn mit Farben und Lacken gearbeitet wird,
- möglichst wasserlösliche Farben verwenden
- oder lösungsmittelarme Farben verwenden,
- Hautkontakt vermeiden,
- für ausreichende Belüftung sorgen,
- kein offenes Feuer, wenn Lösungsmitteldämpfe auftreten.