Bewegungsfelder

Gefährdungen und Maßnahmen in den Bewegungsfeldern

Beim Thema "Sicherheit im Sportunterricht" denken Sportlehrerinnen und Sportlehrer in erster Linie an ihre Schülerinnen und Schüler. Die eigene Sicherheit steht bei vielen erst an zweiter Stelle. Sportlehrkräfte haben jedoch aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die gleichen Rechte auf Schutz und Sicherheit, wie ihre Schülerinnen und Schüler.

Beim Demonstroieren von Bewegungsabläufen, beim Auf- und Abbau von Geräten und Übungslandschaften, bei der Hilfestellung, beim Führen der Aufsicht- überall sind Lehrkräfte gefährdet, einen Arbeitsunfall erleiden zu können.

Um die mit dem Schulsport verbundenen Gefährdungen und Verletzungsrisiken durch fachkompetente sorgfältige Planung und Durchführung des Bewegungsangebots möglichst zu verhindern, müssen Sportlehrkräfte (und andere geeignete Personen)  für die Bewegungsfelder bzw. Inhaltsbereiche, in denen sie schulsportliche Angebote unterbreiten, die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen besitzen (vgl. [?]RdErl. d. [?]MK - Bestimmungen für den Schulsport).

Grundvoraussetzungen für ein minimiertes (Eigen-)Unfall- und Verletzungsrisiko im Schulsport sind: ein sofortiges Beanstanden defekter Sportgeräte, ein aktueller Kenntnissstand, eine besondere Fachkunde, der Nachweis besonderer Qualifikationen in einigen Bewegungsfeldern, eine regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse in Erster Hilfe, eine altersgemäße Aufklärung über etwaige typische Gefahren im Sportunterricht, eine einmal pro Schuljahr durchgeführte Sicherheitsbelehrung, das Ergreifen von sicherheitsfördernden Maßnahmen, das Ausschließen gesundheitlicher Gefährdungen bei speziellen Wetterlagen und das Beherrschen von Hilfestellungen und Sicherungsmaßnahmen beim Turnen (vgl. [?]RdErl. d. [?]MK - Bestimmungen für den Schulsport).