Entsorgung

Auch in Kunstunterrichtsräumen, Ateliers, Werkstätten, Photolabors etc., sind Abfälle und Rückstände von Gefahrstoffen zu beseitigen.
Hierzu gehören z.B. Farb- und Lösemittelreste sowie Stäube.

Vor dem Beginn eines Experiments muss die Lehrkraft klären, wie sie Reste und Abfälle gefahrlos und umweltverträglich beseitigen kann.
Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht von Dritten entsorgt werden, sind gefahrlos zu vernichten oder in eine entsorgungsfähige Form umzuwandeln.

Nicht identifizierbare Stoffe sind in Absprache mit dem Schulträger durch eine Fachfirma entsorgen zu lassen.

Die einzelnen Abfallarten sind getrennt zu sammeln. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind und die von den [?]Beschäftigten sicher transportiert werden können.Der Behälter muss den zu erwartenden chemischen und mechanischen Beanspruchungen durch das Füllgut standhalten. Die Behälter sind in regelmäßigen Abständen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Die Chemikalienabfälle sind grundsätzlich wie Reinchemikalien zu behandeln.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in solchen Zeitabständen vorzunehmen, dass das Aufbewahren, der Transport und das Beseitigen dieser Stoffe nicht zu einer Gefährdung führen kann. Die Sammelbehälter sind in der Regel geschlossen und so aufzubewahren, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
Abfallbehälter sind mit den Gefahrensymbolen und den Gefahrenbezeichnungen und bei organischen Abfällen mit der Gefahrklasse nach der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF) zu kennzeichnen.

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände sind in stich- und formfesten Behältnissen zu sammeln und zu entsorgen.
Für Kanülen und Glasscherben sind Kunststoffkanister geeignet.