Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Auch wegen der Vorbildfunktion für die betriebliche Praxis ist in den schulischen Werkstätten des Berufsfeldes unbedingt auf die Verwendung der persönlichen Schutzausstattung hinzuwirken.

Auf einige für die Fahrzeugtechnik besonders relevante Bereiche sei hier noch einmal kurz hingewiesen:

Fußschutz: Das Tragen von Sicherheitsschuhen sollte in kraftfahrzeugtechnischen Werkstätten obligatorisch sein.

Handschutz: Das Tragen von Schutzhandschuhen ist besonders beim Hantieren mit scharfkantigen Blechen und Metallteilen dringend anzuraten.

Hautschutz: Beim Umgang mit aggressiven Substanzen sollte ein ausreichender Hautschutz gewährleistet sein.

Augenschutz: Insbesondere bei Schleifarbeiten mit Funkenflug oder bei Arbeiten an Hochdruckkraftstoffanlagen ist auf einen ausreichenden Augenschutz zu achten.

Gehörschutz: Bei Arbeiten mit lauten Geräten ist ein Gehörschutz zu tragen.

Atemschutz: Bei Einflüssen von Schleifstaub, Abriebstaub, Lösungsmitteldämpfen o. ä. sollte der Atemschutz gewährleistet sein.