 | Gefährdungen durch Einrichtungen im Agrarlabor können entstehen, wenn - Material nicht in stabilen Schwerlastregalen gelagert wird
- überflüssige Brandlasten im offenen Regal gelagert werden
- die Beleuchtungsstärke weniger als 500 [?]Lux beträgt
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 | - das Labor als Lagerraum genutzt wird und dabei die Durchgangsbreiten nicht gegeben sind oder
- Brandlasten vorhanden sind,
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 | - Gummischläuche für Gas und Wasser porös sind,
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 | - die Augendusche nicht funktionsfähig,
- keine regelmäßige Funktionsprüfung erfolgt,
- die Kennzeichnung nicht nachleuchtet
- mit temperiertem Wasser versorgt?
(15-37°C)
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 | - kein Feuerlöscher und Löschdecke vorhanden sind,
- der Löscher für diesen Raum ungeeignet ist,
- die Brandschutzzeichen nicht korrekt sind.
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 | - kein aktueller Aushang zum Verhalten im Brandfall oder bei anderen Notfällen vorhanden ist.
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 | - der Laborabzug nicht genügend dicht ist
- die Luftförderung nicht ausreichend ist,
- der Abzug nicht regelmäßig kontrolliert wird
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