Nr. 9 - 17.02.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute den neunten Newsletter des Internetportals „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“.

Die KMK hat die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ aktualisiert und als „Fassung vom 14.06.2019“ veröffentlicht.

Die Aktualisierung konzentriert sich auf den Gefahrstoffbereich. Hintergrund der Überarbeitung sind wesentliche Änderungen der EU-Bestimmungen bei der Einstufung und Verwendung von Gefahrstoffen.

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht 

Die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ ist zum 31.12.2018 in Kraft getreten. Sie ändert die bisherigen rechtlichen Regelungen aus der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Neue Grundlage für den Strahlenschutz ist das Strahlenschutzgesetz und die novellierte Strahlenschutzverordnung. Die Röntgenverordnung besteht nicht mehr als separate Regelung.

Der „Anhang Strahlenschutz“ der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht ([?]RiSU) – Empfehlung der Kultusministerkonferenz“ Beschluss der [?]KMK vom 9.9.1994 i.d.F. vom 14.06.2019 wurde leider noch nicht angepasst. Infolge der Änderungen stimmen die Bezüge im „Anhang Strahlenschutz“ nicht mehr. Die Regelungen sollen aber – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise – bis zur Anpassung der [?]RiSU durch die [?]KMK sinngemäß weiter angewendet werden.

Auf die diesbezüglichen Ergänzungen in Nr. 3 des [?]RdErl. "Sicherheit im Unterricht" wird hingewiesen. 

Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ([?]DGUV) informiert über folgende Veränderung innerhalb des Vorschriften- und Regelwerkes:

Neue bzw. aktualisierte Schriften

[?]DGUV Regeln

  • 102-001 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht 09/2019

[?]DGUV Informationen

  • 202-046 Mit dem Bus zur Schule 08/2019
  • 202-047 Mit der Schulklasse sicher unterwegs 09/2019
  • 202-050 Wahrnehmen und Bewegen 09/2019
  • 202-101 Bewegung und Lernen 07/2019
  • 202-103 3D-Tischdrucker in Schulen 06/2019
  • 205-034 Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen 10/2019
  • 209-007 Fahrzeuginstandhaltung 08/2019
  • 209-014 Lackieren und Beschichten 08/2019
  • 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung 07/2019 
  • 202-107 Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule 11.2019
  • 205-023 Brandschutzhelfer 11.2019
  • 205-033 Alarmierung und Evakuierung 10.2019

Die Veröffentlichung finden Sie in der Publikationsdatenbank der [?]DGUV unter www.dguv.de/publikationen

Lüften leicht gemacht - kostenlose App gegen dicke Luft in Schulen

Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsmangel, Leistungsverlust - zu viel Kohlendioxid (CO2) in Räumen kann die Gesundheit beeinträchtigen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die Unfallkasse Hessen (UKH) haben deshalb eine App, den "CO2-Timer", entwickelt, die für jeden fensterbelüfteten Raum den richtigen Lüftungszeitpunkt und die optimale Lüftungsfrequenz ermittelt - in Schulen, Büros, Seminarräumen oder sogar in privater Umgebung.

Die menschliche Atmung ist Hauptquelle für CO2 in Innenräumen. In geringer Konzentration ist CO2 ungiftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme im Körper. Erhöhte CO2-Werte in der Umgebungsluft können deshalb beim Menschen beispielsweise zu Kopfschmerzen führen. Probleme treten vor allem dort auf, wo viele Personen über längere Zeit in geschlossenen, relativ kleinen Räumen zusammen sind - dort leiden dann häufig Leistungsfähigkeit, Konzentration und Wohlbefinden.

"Regelmäßiges Lüften ist die einfachste Schutzmaßnahme gegen die Effekte von zu viel CO2", sagt Dr. Simone Peters, Gefahrstoffexpertin im IFA. "Das wird im Eifer des Gefechtes leider häufig vergessen, oder es wird einfach viel zu selten gelüftet."

Abhilfe soll der neue kostenlose CO2-Timer schaffen, den das IFA gemeinsam mit der UKH für Android und Apple entwickelt hat. Aus Personenzahl, Aufenthaltsdauer und Raumvolumen errechnet die App die voraussichtliche CO2-Konzentration und gibt an, wann und wie oft gelüftet werden soll. Die ermittelte Zeit lässt sich als Timer setzen, der an die Lüftung erinnert.

Peters: "Laut Arbeitsstättenrecht soll ein Wert von 0,1 Volumenprozent (1.000 [?]ppm) CO2 in der Raumluft nicht überschritten werden, um fit und aufmerksam zu bleiben. Mit unserer App kann dieser Wert überall eingehalten werden, vor allem dort, wo gelernt und gearbeitet wird."

Der Rechner basiert auf den Ergebnissen einer Studie der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW), die CO2-Konzentrationen während 720 Unterrichtsstunden in 111 Schulen gemessen hat. Vergleiche haben gezeigt, dass die Ergebnisse für die Sekundarstufe auch auf den Bürobereich übertragbar sind.

Zur App:

Mehr zum Thema "Lüften" im Internetportal Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren 

NEU: Eintägiges Aufbauseminar „Starke Stimme 2.0 - Mit stimmlicher Präsenz wirkungsvoll kommunizieren“

Aufgrund der äußerst positiven Resonanz und auf besonderen Wunsch der Teilnehmenden wird für alle [?]Beschäftigten, welche das zweitägige Stimmseminar „Starke Stimme – erfolgreich im Beruf“ bereits absolviert haben, nun ein eintägiges Aufbauseminar Stimme 2.0 angeboten.

Die Teilnahme ist bis zu den Sommerferien kostenfrei, eine Verstetigung im Anschluss ist in Planung. Das Angebot ist analog zum Seminar Stimme 1.0 sowohl über die Kompetenzzentren als auch als Inhouse-Angebot buchbar.

Weitere Informationen unter: 

aug-stimmschulung@nlq.nibis.de oder http://www.aug-nds.de/?id=1754