Nr. 5 - 06.02.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute den fünften Newsletter des Internetportals „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“.

Landesweiter Ausbau der CARE-Beratungsstellen

In den Regionalabteilungen Lüneburg und Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde haben zum Herbst 2017 weitere CARE-Beratungsstellen ihre Arbeit aufgenommen. Sie ergänzen die bisherigen Beratungsstellen in den Regionalabteilungen Hannover und Braunschweig. Das Beratungsangebot CARE steht damit allen [?]Beschäftigten in Schulen und Studienseminaren landesweit an allen vier Standorten der Landesschulbehörde zur Verfügung.

CARE (Chancen auf Rückkehr ermöglichen) ist ein vertrauliches Beratungs- und Serviceangebot, das alle [?]Beschäftigten des Landes Niedersachsen freiwillig in Anspruch nehmen können. Es bietet Beratung und Unterstützung bei persönlichen und beruflichen Belastungen, die sich auf die Gesundheit oder Arbeitsfähigkeit auswirken können.

Ein wesentlicher Aspekt dabei ist es, speziell auf den Lehrerberuf zugeschnittene Behandlungsmöglichkeiten zeitnah zu vermitteln, durch die eine raschere Wiedereingliederung in den Berufsalltag gewährleistet werden kann.

Terminvereinbarung und weitere Informationen:
http://www.aug-nds.de/?id=82

Arbeitshilfe Hygieneplan für Schulen aktualisiert

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat im Dezember 2017 die „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ (Schulhygieneplan 2017) aktualisiert.

Die Abschnitte Sanitärhygiene, Tierhaltung und Teeküchen wurden ergänzt und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Das Dokument steht auf der Webseite des NLGA zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Hygiene und Infektionsschutz an Schulen finden Sie auch unter http://www.aug-nds.de/?id=39

Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerke der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ([?]DGUV) informiert über folgende Veränderungen innerhalb des Vorschriften- und Regelwerkes:

Neue bzw. aktualisierte Schriften

[?]DGUV Informationen

Zurückgezogene Schriften

Der Fachbereich Bauwesen hat die Zurückziehung folgender [?]DGUV Regeln und [?]DGUV Informationen beschlossen:

  • [?]DGUV Information 201-007 „Epoxidharze in der Bauwirtschaft“ (1997)

Aufgrund der mangelnden Nachfrage nach der Schrift wurde von einer Überarbeitung der Schrift abgesehen und die Zurückziehung beschlossen.

Der Fachbereich Organisation des Arbeitsschutzes beschloss die Zurückziehung folgender [?]DGUV Informationen:

  • [?]DGUV Information 211-001 „Übertragung von Unternehmerpflichten“
  • [?]DGUV Information 211-002 „Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten“
  • [?]DGUV Information 211-003 „Bestätigung der Übertragung von Unternehmerpflichten“

Die [?]DGUV Informationen 211-002 (frühere [?]GUV-I 508-1) und 211-003 (frühere BG-I 508-1) sind dabei inhaltlich identisch.

Da die DGUV Regel 100-001 -  Grundsätze der Prävention  (Ausgabe 2014) im Abschnitt 2.12 für Betriebe ausführlichere und aktuellere Informationen zur Pflichtenübertragung (einschließlich Muster) bereithält als die genannten [?]DGUV Informationen, werden sie nicht überarbeitet, sondern zurückgezogen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: § 84 wird § 167 SGB IX, sonst ändert sich nichts!

Am 01.01.2018 hat sich der Aufbau des Sozialgesetzbuch IX ([?]SGB IX) geändert. Das bisher im § 84 Abs. 2 geregelte Betriebliche Eingliederungsmanagement findet sich jetzt unverändert in § 167 Abs. 2 [?]SGB IX.

Mehr zum Thema: www.aug-nds.de/?id=24

Neue bzw. aktualisierte Schriften der DGUV

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ([?]DGUV) hat folgende Schriften aktualisiert oder neu veröffentlich:

[?]DGUV Informationen
202-048 Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht 09.2017
202-051 Feueralarm in der Schule 10.2017
204-001 Erste Hilfe (Plakat, [?]DIN A2) 08.2017
204-006 Anleitung zur Ersten Hilfe 11.2017
208-022 Türe und Tore 09.2017
213-082 Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – Was ist zu tun? 09.2017
215-112 Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil II: Grundsätzliche Anforderungen 06.2017

Gentechnik mit Biologiebaukästen: Einfach, aber möglicherweise strafbar

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weist darauf hin, dass beim Einsatz von Gentechnik-Biologiebaukästen die entsprechenden Vorschriften zu beachten sind.

 

Durch Genome-Editing-Verfahren wie etwa CRISPR-Cas ist es einfach und preiswert möglich, das Erbgut von lebenden Organismen gezielt zu verändern. Mittlerweile können insbesondere im Internet komplette Biologiebaukästen (so genannte "Do-it-yourself", bzw. DIY-Kits) aus dem Ausland gekauft werden, mit denen ohne zusätzliche Geräte das Erbgut von Organismen, z. B. E. coli-Bakterien, verändert werden kann.

 

Derartige Experimente mögen lehrreich und spannend sein. Abhängig vom konkreten DIY-Kit gilt dafür jedoch das Gentechnikrecht. Dies ist immer dann der Fall, wenn das DIY-Kit gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält oder wenn damit GVO erzeugt werden. Solche gentechnischen Arbeiten dürfen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Gentechnikgesetz (GenTG) nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden, also in geeigneten, behördlich überwachten Laboren unter Aufsicht eines sachkundigen Projektleiters.

 

Das heißt, wer DIY-Kits bestellt und außerhalb gentechnischer Anlagen entsprechend anwendet, riskiert gemäß § 38 Absatz 1 Nummer 2 GenTG eine Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro. Falls im Rahmen der Nutzung der DIY-Kits GVO freigesetzt werden, droht gemäß § 39 Absatz 2 Nummer 1 GenTG sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Faltblatt zum sicheren Umgang mit Druckern und Kopierern aktualisiert

Schulen kommen nicht ohne Drucker und Kopierer aus. Doch bei normalem Betrieb setzen diese Geräte Stäube, in erster Linie Papierstaub, frei. Um Unternehmen und [?]Beschäftigte dabei zu unterstützen, die Staubemissionen noch weiter zu verringern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ([?]BAuA) ein Faltblatt zum sicheren Umgang mit Druckern und Kopierern veröffentlicht. Auf zwei Seiten fasst die [?]BAuA " die wichtigsten Hinweise übersichtlich gebündelt zusammen.

Mit dem Faltblatt erhält der Nutzer einen guten Überblick über Schutzmaßnahmen beim Drucken und Kopieren - angefangen bei der Auswahl passender Geräte bis hin zu deren Wartung. Wichtig ist dabei, emissionsarme Geräte auszuwählen. Das umfasst nicht nur staubarme, sondern auch geräuscharme Maschinen. Neben Informationen zum geeigneten Standort enthält das Faltblatt überdies Hinweise dazu, was beim Wechseln von Tonerkartuschen beachtet werden muss. Zudem geht das Faltblatt darauf ein, was es bei der alltäglichen Bedienung von Drucker und Kopierer zu beachten gilt. So wirkt sich beispielsweise die Wahl des Druckerpapiers auf das Staubaufkommen aus. Empfehlungen zur sicheren Wartung der Geräte schließen die Veröffentlichung ab. Grundsätzlich gilt: Gerade wenn mehrere [?]Beschäftigte ein Gerät nutzen, sollte eine Person ausgewählt werden, die für regelmäßig anfallende Tätigkeiten wie Wartungsarbeiten verantwortlich ist. Dazu sollte sie vom Hersteller in die dazu notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen werden.

"Drucker und Kopierer. Sicher bei der Arbeit nutzen"; 2. aktualisierte Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; ISBN 978-3-88261-224-0 (Print); DOI 10.21934/[?]baua:praxiskompakt20170427 (PDF). Die [?]baua: Praxis kompakt im PDF-Format gibt es im Internetangebot der [?]BAuA unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F43.html