Nr. 4 - 19.06.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute den vierten Newsletter des Internetportals „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“.

Das Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren wünscht Ihnen und Ihren Familien sowie den Lehrerinnen und Lehrern unter Ihnen eine sichere und gesunde, aber vor allem erholsame unterrichtsfreie Zeit.

Arbeitshilfe zum Schulhygieneplan aktualisiert

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ aktualisiert.

Die vorgenommenen Aktualisierungen umfassen im Wesentlichen die in der Anlage 1 aufgelisteten „Externen Regelwerke und Quellen“ sowie die im Text aufgeführten Internetadressen.

In der Arbeitshilfe werden die notwendigen Gesetzesvorgaben und Hygienemaßnahmen unter praktischen Gesichtspunkten erläutert und wesentliche Formulare, Belehrungsblätter und Übersichten gebündelt zur Verfügung gestellt. Nach Ergänzung schulspezifischer Informationen im Anlagenteil wird aus der vorliegenden Arbeitshilfe Ihr individueller Schulhygieneplan.

Die Arbeitshilfe ist beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt online verfügbar. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite im Kapitel Hygiene/Infektionsschutz.

deGINTU – neues Gefahrstoffinformationssystem für Schulen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt den Schulen ein „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht“ (deGINTU) zur Verfügung, welches Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrkräfte bei der sicheren Durchführung des Unterrichts unterstützt.

deGINTU besteht aus mehreren Modulen, von denen die Sammlungsverwaltung, der Etikettendruck und die Stoffliste bereits zur Verfügung stehen. Eine Versuchsdatenbank und die Module zur [?]Gefährdungsbeurteilung werden derzeit erarbeitet und werden in wenigen Monaten zur Verfügung stehen.

Um Änderungen insbesondere bei der Einstufung und Kennzeichnung sowie bei den Grenzwerten zeitnah einarbeiten und damit den Schulen vermitteln zu können, wird die Stoffliste ([?]DGUV Information 213-098) zur [?]DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ im deGINTU aktuell gehalten.

Die Nutzung ist kostenfrei und steht nach einmaliger Registrierung einer Schule, eines Schülerlabors oder einer Einrichtung der Lehramtsausbildung durch die Dienstellenleitung jeder Lehrkraft zur Verfügung. Durch den verschlüsselten Zugriff kann das Portal überall auf stationären und mobilen Geräten genutzt werden, wo Internetzugang vorhanden ist.

Die Daten werden dabei auf einem deutschen Server sicher gehostet, jede Schule mit ihren Lehrkräften kann dort einen gesicherten Bereich anlegen, in dem sie alle Daten und Funktionen des Programms individualisieren und nutzen kann.

Anmeldung unter der Adresse https://degintu.dguv.de/login

Gefährliche Gemische brauchen neue Etiketten

Ab 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch verkauft werden, wenn sie nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Darauf weist die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hin.

Mit der CLP-Verordnung hat die Europäische Union die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien weltweit vereinheitlicht.

Die neue Kennzeichnung lässt sich auf den ersten Blick an Farbe und Form der Piktogramme erkennen. Die CLP-Piktogramme sind rautenförmig mit einem schwarzen Symbol und rotem Rahmen. Sie ersetzen die nicht mehr zulässigen schwarzen Symbole auf orangenem Quadrat. 

Schulen sollten Produkte mit „alter” Kennzeichnung nach dem 1. Juni 2017 zurückweisen.

Schulen, die Gemische mit der „alten” Kennzeichnung erworben haben und diese aufbrauchen, sind von dieser Frist nicht betroffen. Für die innerbetriebliche Verwendung ist es nicht erforderlich die Kennzeichnung umzustellen. Allerdings muss gegebenenfalls auf eine geänderte Einstufung korrekt reagiert werden. Dann müssen die Betriebsanweisungen eindeutige Umgangsvorschriften für beide Optionen enthalten, also für altes und neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.

Weitere Informationen zur CLP-Verordnung gibt es im Internetangebot des REACH-CLP-Biozid Helpdesks unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/CLP/CLP.html

DGUV Information „Alternative Nutzung von Sportgeräten“ aktualisiert

Die [?]DGUV Information 202-052 „Alternative Nutzung von Sportgeräten“ wurde aktualisiert (Stand: 02/2017).
Broschüre als PDF

Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzgesetzes zu

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einer umfassenden Novelle des Mutterschutzgesetzes zugestimmt. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.

Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift bereits am Tag nach der Verkündung (30.05.2017).

Zum 1. Januar 2018 treten dann die übrigen Änderungen in Kraft.

Wichtigste Neuerungen

  • Schülerinnen und Studentinnen werden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen.
  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst.
  • Die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.
  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.
  • Die Regelungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz werden in das Mutterschutzgesetz aufgenommen.
  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere [?]Beschäftigte gilt.

Mehr zum Thema

Text des Mutterschutzgesetzes, gültig ab 01.01.2018

Plenum KOMPAKT zur 957. Sitzung am 12. Mai 2017 (TOP 4)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Fortbildungsangebot: Schwierige Gespräche wertschätzend führen

Viele Schul- und Seminarleitungen fühlen sich im Umgang mit gesundheitsbedingten Auffälligkeiten von [?]Beschäftigten verunsichert. Dennoch besteht der Wunsch, der entsprechenden Lehrkraft Hilfestellung anzubieten.

Ziel des Fortbildungsangebotes ist es, die gesundheitsbedingten Auffälligkeiten in Schule bzw. Studienseminar anhand konkreter Fallbeispiele mit typischen schwierigen Situationen zu bearbeiten und damit Handlungssicherheit für die Schul- und Seminarleitung zu erzielen.

Hierbei wird auch Raum gegeben für das Einbringen eigener Anliegen und Fragestellungen.

Das Konzept der wertschätzenden Kommunikation bietet ein tragfähiges Gerüst aus Haltung und Kompetenz, um diese besonders schwierigen Gespräche konstruktiv zu bewältigen.

07.09.2017, Kloster Wöltingerode, Vienenburg (Veranstaltungsnummer: 17.36.18)

21.09.2017, Hotel Park Soltau (Veranstaltungsnummer: 17.38.18)

07.09.2017, Best Western Hotel Heide Oldenburg (Veranstaltungsnummer: 17.36.13)

Anmeldung: www.vedab.de

Fortbildungsangebot: „Gesund Führen – sich und andere“

Eine arbeitspsychologische Veranstaltung für alle, die in Schule und Studienseminaren Führungsaufgaben wahrnehmen.

Führungskräfte in Schulen und Studienseminaren sind gefordert, wenn es darum geht, Motivation, Betriebsklima und Anwesenheitsquote zu verbessern. Sie sollen z. B. Kränkungen vermeiden, Stress reduzieren und Ressourcen aufbauen. Zur Bewältigung dieser Aufgaben bestehen arbeitspsychologische Konzepte, die einerseits die Vermittlung von Kenntnissen als wesentlich ansehen und andererseits eine entsprechende Sensibilisierung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie einen gesundheitsgerechten Umgang mit sich selbst beinhalten.

Die Teilnehmenden bekommen die Möglichkeit, sich mit den Auswirkungen von Führungsverhalten auf das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Anwesenheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen und Vorstellungen eines gesundheitsgerechten Führungsverhaltens zu entwickeln. Dabei wird auch die Grundlage betrachtet: Nur wer auf sich selber achtgibt und sich selbst pfleglich behandelt, wird auf Dauer gesundheitsorientiert führen können.

14.08.2017, Hotel Park Soltau (Veranstaltungsnummer: 17.33.07)

Anmeldung: www.vedab.de