Nr. 1 - 15.11.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten heute den ersten Newsletter des Internetportals „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement an Schulen und Studienseminaren“. Seit etwa einem Jahr ist unsere neue Webseite online. Nun geht, nach längeren Vorbereitungen, auch unser Newsletter an den Start.

Mit dem Newsletter erhalten Sie – zunächst in unregelmäßigen Abständen – kurzfristig und aktuell Informationen rund um den Arbeitsschutz und das Gesundheitsmanagement an Schulen und Studienseminaren.

Wir hoffen, dass Sie dort vieles entdecken, was Sie bei Ihrer Arbeit vor Ort unterstützt und freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Gern können Sie den Newsletter auch an Freunde oder Bekannte weiterleiten.

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Programm CARE „Chancen auf Rückkehr in den Job ermöglichen“ wird ausgeweitet

Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung: Auf dieses Thema fokussiert sich das Projekt CARE „Chancen auf Rückkehr ermöglichen“, das vergangenes Jahr von der Landesregierung gemeinsam mit den Gewerkschaften fest vereinbart wurde. Federführend war dabei das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Die CARE-Beratung hilft bei psychosozialen Fragestellungen und unterstützt im Bedarfsfall bei der Auswahl und Vermittlung passender therapeutischer Maßnahmen. „Leider haben psychische Erkrankungen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen“, so Innenminister Boris Pistorius. „Die Landesregierung steuert daher entschlossen gegen: Wir verstehen das Projekt als wichtigen Baustein einer umfassenden Strategie, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Und dazu gehören in erster Linie natürlich physisch und psychisch gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Das erfolgreiche Pilotprojekt im Ressortbereich des Kultusministeriums ist nun auch beendet. Ab sofort gilt CARE ebenfalls dauerhaft für [?]Beschäftigte an Schulen, so hat es das Kabinett am 01. November 2016 beschlossen. Das Beratungsangebot wird landesweit auf insgesamt vier gemeinsame Beratungsstellen in allen Regionen ausgedehnt. So soll allen Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, auf kürzeren Wegen das Angebot in Anspruch zu nehmen. „Durch die geplanten gemeinsamen Beratungsstellen wird eine intensive Zusammenarbeit zwischen Innenministerium und Kultusministerium vorangetrieben“, stellte Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt dazu fest. „Das spezielle Beratungsangebot für [?]Beschäftigte in Schulen und Studienseminaren berücksichtigt die besonderen beruflichen Herausforderungen von Lehrkräften.“

Mehr zum Thema: http://www.aug-nds.de/?id=82

Runderlass „Sicherheit im Unterricht“ aktualisiert

Die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ ([?]RiSU) vom 26.02.2016 ersetzt die bisher gültige Fassung vom 27.02.2013.
Der Runderlass „Sicherheit im Unterricht“ wurde daher mit Wirkung vom 01.10.2016 entsprechend angepasst und in wenigen Punkten geändert:

  • Bei der vereinfachten Kennzeichnung kann auf die Gefahrenhinweise (H-Sätze) verzichtet werden, soweit die Aussagekraft der Gefahrenpiktogramme und Phrasen die Gefahr ausreichend beschreiben (siehe Nummer 4.2 Abs. 6 [?]TRGS 201).
  • Bei der Lagerung außerhalb von Lagern/Sicherheitsschränken gemäß [?]TRGS 510 gelten folgende Mengenschwellen je abgeschlossenem Gebäude oder Brandabschnitt:
    – extrem und leicht entzündbare Flüssigkeiten: bis 20 Liter, davon bis 10 Liter extrem entzündbar,
    – entzündbare Flüssigkeiten: bis 100 Liter (siehe [?]TRGS 510).
  • Die bisherige Nr. 2.1.3 wurde in die Nr. I – 3.13 der [?]RiSU aufgenommen und entfällt daher im Erlass:
    Verschüttete Gefahrstoffe, wie z.B. Quecksilber und Brom, sind nur unter Nutzung geeigneter Schutzmaßnahmen (siehe jeweiliges Sicherheitsdatenblatt) zu beseitigen. Gefährdete Bereiche sind zu räumen und Personen in der betroffenen Umgebung zu warnen (siehe § 13 [?]GefStoffV).

Mehr zum Thema: http://www.aug-nds.de/?id=125

Neukonzeption der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Anpassung des Runderlasses "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen"

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe haben sich auf eine grundsätzliche Neukonzeption der Erste-Hilfe-Ausbildung verständigt, welche bereits zum 01.04.2015 wirksam wurde. Die Ausbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer wurde von 16 Unterrichtseinheiten auf neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten gestrafft und beschränkt sich zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen, einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien.

Die regelmäßige Erste-Hilfe-Fortbildung wird zukünftig zielgruppenorientierter gestaltet und sieht neben der Sicherung der in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen die Vermittlung weiterer optionaler Themen vor. Die Fortbildung wurde von acht auf neun Unterrichtseinheiten ausgeweitet.

Zur Umsetzung dieser Regelungen für den Schulbereich wurde die Regelung unter Nr. 2.1  zu den Erste-Hilfe-Kenntnissen im Runderlass "Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen" entsprechend angepasst.

Hauptziel der Regelung bleibt die Sicherstellung der Ersten Hilfe für die Schülerinnen und Schüler. Dazu hat die Schulleiterin oder der Schulleiter sicherzustellen, dass bei allen schulischen Veranstaltungen die Erste Hilfe gewährleistet ist, d. h, dass Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer vor Ort zur Verfügung stehen. Der Erlass hält an dem Ziel fest, dass grundsätzlich alle Landesbediensteten an Schulen über aktuelle Erste-Hilfe-Kenntnisse verfügen müssen, zieht jedoch eine Untergrenze von mindestens 50 Prozent ein.

Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass zum Beispiel auch in den Randstunden, in der Betreuungszeit, während außerunterrichtlicher Angebote z. B. an Ganztagsschulen, bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes, bei Schulwanderungen und bei Klassenfahrten Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer anwesend sind, deren letzte Fortbildung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Einbezogen werden nunmehr ausdrücklich, entsprechend der bisherigen Praxis, auch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte im Landesdienst. Der Träger der Schülerunfallversicherung übernimmt weiterhin auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Kosten für die Erste-Hilfe-Fortbildung nach vorheriger Deckungszusage, nicht aber die Kosten für Referendare, Honorarkräfte, Integrationshelfer sowie Schülerinnen und Schüler.

Neu aufgenommen wurde mit der Nr. 2.1.4 die Anerkennung von Fortbildungen für Personen mit einer sanitätsdienstlichen oder rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer  entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens.

Im Übrigen wurden lediglich redaktionelle Änderungen und Rechtsanpassungen vorgenommen. Die Regelungen sind somit inhaltlich unverändert geblieben. Die Vorlagen sind in den Anlagen abgedruckt und werden auch auf der Internetseite http://www.aug-nds.de/?id=124 zur Verfügung gestellt.
 

Korrekturhinweis zur RISU 2016

In der vom 402. Schulausschuss beschlossene aktualisierten „Richtlinie für Sicherheit im Unterricht“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.02.2016) war unabsichtlich und unbemerkt ein wichtiger Satz verloren gegangen, der auf Seite 28 (letzter Absatz) nun wieder eingefügt wurde:

„Nicht zulässig sind für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9 darüber hinaus Tätigkeiten mit Wasserstoff aus Druckgasflaschen und -packungen“.

Korrigierte Fassung der RISU

Untersuchung von Gerüchen bei neuen PVC- oder Linoleum-Bodenbelägen

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt ([?]NLGA) sucht für eine Untersuchungsreihe Räume in öffentlichen Gebäuden, in denen unangenehme oder sehr deutliche Gerüche im Zusammenhang mit einer Erneuerung von PVC- oder Linoleum-Bodenbelägen 6 bis 30 Monaten nach Verlegung weiterhin bestehen. Vorgesehen sind u. a. eine Erhebung der eingesetzten Materialien und mehrere Messungen der Innenraumluft.

Zurzeit werden verstärkt Anstrengungen unternommen um Gerüche in der Innenraumluft zu bewerten. Dazu wurde ein Konzept zur Bewertung von Gerüchen auf der Grundlage von Geruchsschwellenkonzentrationen entwickelt. Durch Messungen in realen Räumen sollen weitere Stoffe ermittelt werden, die möglicherweise als geruchlich relevant anzusehen sind.

Schulen die interessiert sind, können sich direkt an das [?]NLGA wenden:

Herbert Grams, Tel.: 0511 4505-305
Herbert.Grams@nlga.niedersachsen.de