Unfallgefahr durch elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen

Bei elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen besteht durch versehentliches Betätigen der Steuerung des Hubmechanismus die Gefahr, dass Personen eingeklemmt und schwer verletzt werden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin.

Solche höhenverstellbaren Therapieliegen werden in Schulen zum Beispiel als Wickeltische für Menschen mit Behinderung oder im Rahmen von therapeutischen Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Schwerpunkten Geistige oder Körperliche und Motorische Entwicklung genutzt.

Inzwischen sind den Aufsichtsbehörden mehrere Fälle bekannt, bei denen Personen im Hubmechanismus von elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen eingeklemmt wurden. In einem Fall in einer Praxis für Physiotherapie wurde eine Reinigungskraft unter einer Massageliege eingequetscht und tödlich verletzt. Die Reinigungskraft wollte wohl den Bereich unter der Therapieliege reinigen. Sie beugte sich darunter und kam mit dem Knie auf das Fußpedal, mit dem sich die Liege elektrisch verstellen lässt. Die Liege fuhr herunter und klemmte die Frau ein.

Bei höhenverstellbaren Therapieliegen muss entweder das versehentliche Betätigen der Steuerung ausgeschlossen werden oder alle möglichen Quetsch- und Scherstellen an der Liege müssen abgedeckt werden, damit es nicht zu einer Gefährdung von Personen kommen kann.

Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. das Abziehen des Sicherungsstifts, müssen unbedingt eingehalten werden. Im besten Fall sollten nur Liegen eingesetzt werden, bei denen es rein technisch zu keiner Gefährdung kommen kann – also unabhängig vom Verhalten des Bedienpersonals.

Unsichere Liegen müssen entsprechend nachgerüstet werden. Sollte das noch nicht erfolgt sein, ist es so schnell wie möglich nachzuholen. Die Sorgfaltspflicht des Betreibers ergibt sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Weitere Informationen:

BGW - Unfallrisiken an elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen

BfArM-Bewertung bezüglich automatisch höhenverstellbarer Therapieliegen