Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht

Bei der Abnahme von Schulgebäuden tauchen plötzlich Probleme auf, weil Planungen nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügen. Dabei hatten sich die Bauherren auf das Baugenehmigungsverfahren verlassen.

In Politik und Praxis wird dann häufig über widersprüchliche Anforderungen von Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht diskutiert. Um die Beziehungen zwischen diesen Rechtsgebieten zu klären, beauftragte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ([?]BAuA), Schnittstellen zwischen beiden Regelungsgebieten zu ermitteln und zu bewerten. Das jetzt veröffentlichte "Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht" zeigt, dass beide Rechtsgebiete zusammenwirken und grundsätzlich nicht angeglichen werden müssen.

"Rechtsgutachten zum Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht"; Wolfhard Kohte; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2018; 150 Seiten; DOI: 10.21934/[?]baua:bericht20180430. Das Gutachten im PDF-Format gibt es im Internetangebot der [?]BAuA unter www.baua.de/publikationen.