Partielle Sonnenfinsternis am 30. März 2015

Am Freitag, den 20.03.2015, ereignet sich auf der Nordhalbkugel eine totale Sonnenfinsternis. Diese kann in Mitteleuropa und damit auch in unserem Landesgebiet als partielle Sonnenfinsternis sichtbar werden, sofern die Wetterverhältnisse dieses zulassen. Die größte Bedeckung der Sonne ist gegen 10.30 Uhr beobachtbar.

Während einer Sonnenfinsternis ist die Sonnenstrahlung nicht gefährlicher als sonst auch. Man muss sich also nicht zusätzlich vor ihr schützen, wenn man sich während einer Finsternis im Freien aufhält.  

Dringend sei jedoch auf den Schutz der Augen hingewiesen. So muss – auch bei einer „nur“ partiellen Sonnenfinsternis und bei leichter Bewölkung – unbedingt darauf geachtet werden, dass niemand mit ungeschütztem Auge die Sonnenfinsternis betrachtet. Bei unzureichendem Schutz der Augen kann die Netzhaut in kürzester Zeit derart geschädigt werden, dass das Sehvermögen dauerhaft eingeschränkt oder möglicherweise gar vollständig verloren geht.

Auch die direkte Beobachtung mit Fernrohren und Teleskopen ohne geeignete Filteraufsätze oder Folien ist hochgefährlich und kann zu dauerhaft schweren Augenschädigungen (Netzhautschäden) führen. Verwenden Sie für optische Geräte niemals Okularfilter. Sicher sind nur spezielle Objektivfilter zur Sonnenbeobachtung.

Normale Sonnenbrillen sind für eine Beobachtung der Sonnenfinsternis nicht geeignet; das Gleiche gilt für selbstgebastelte „Schutzmittel“ (rußgeschwärzte Gläser, schwarze Filmstreifen, CD).

Nach alledem ist zu überlegen, ob nicht im Rahmen des Unterrichts die Betrachtung dieses Naturschauspiels auf einem Projektionsschirm möglich ist.

Zusammenfassend ist zu beachten:  

  • keine unmittelbarer Beobachtung der Sonnenfinsternis ohne geeigneten Sonnensichtschutz;
  • für einen Augenlichtschutz kommen nur spezielle, für die Sonnenbeobachtung geeignete intakte Schutzbrillen in Betracht, die gemäß den gültigen EU-Normen für den Blick in die Sonne zertifiziert, ohne (Kratz-)Schäden sind und die CE-Kennzeichnung tragen (Achtung: Einfall von seitlicher Streustrahlung verhindern!);
  • Fernrohre und Teleskope ebenfalls nur mit geeigneten Filteraufsätzen benutzen, die von einer sachkundigen Person vor Ort vor der Optik des entsprechenden Gerätes angebracht werden, gleiches gilt für Fotokameras (Hinweis: Bei Benutzung eines Fernglases oder vergleichbaren Hilfsmitteln garantieren auch vormontierte Folienfilterbrillen keinen ausreichenden Schutz!);

 

Lehrkräfte führen aktiv Aufsicht, geben den Schülerinnen und Schülern Hinweise zur Benutzung des Sichtschutzes und informieren über die Gefahren.

Auf die Information des Bundesamtes im Internet unter http://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/schutz/tipps/sonnengucker.html wird hingewiesen.

Weiterführende Informationen u.a. zum Verlauf der Sonnenfinsternis finden Sie z.B. unter: http://www.sofi2015.de/