Neue Risikobewertung von Phenolphthalein

Phenolphthalein hat eine neue Legaleinstufung bekommen, die diesen Stoff nunmehr als krebserzeugend (K2), sowie möglicherweise mutagen (M3) und reproduktionstoxisch (RF3) ausweist.
Dies bedeutet für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen, dass Phenolphthalein in Konzentration von 1 Gew.-% und mehr nicht mehr verwendet werden darf, weder in Schüler- noch in Lehrerversuchen.
Zubereitungen/Mischungen mit Phenolphthalein in Konzentrationen unter 1 Gew.-% können weiterhin verwendet werden.
Für Schüler- und Lehrerversuche dürfen daher nur noch fertige Indikatorlösungen und fertige Indikatormischungen, die weniger als 1 Gew. % Phenolphthalein enthalten, eingesetzt werden.
Das Ansetzen von Indikatorlösungen aus reinem Phenolphthalein bzw. phenolphthaleinhaltigen Zubereitungen/Mischungen mit einer Konzentration von 1 Gew.-% und mehr ist in Schulen nicht zulässig. Wenn Sie noch Fragen zu diesem Sachverhalt haben, können Sie sich an die Fachberater für Chemie oder an Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.

Die zuständigen Fachkräfte für Arbeitsicherheit für die öffentlichen Schulen finden Sie hier.