Neue Arbeitsstättenregel ASR A3.7 Lärm veröffentlicht
Die ASR A3.7 konkretisiert die in § 3a Absatz 1 und Punkt 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen an die Reduzierung der Schalldruckpegel in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
Nicht Gegenstand der Arbeitsstättenregel sind Gefährdungen durch Lärm, der in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung geregelt ist, z. B. Dauerschallpegel über 80 dB(A).
Die Arbeitsstättenregel hat zum Ziel, Gefährdungen und Beeinträchtigungen für die Sicherheit und die Gesundheit von [?]Beschäftigten durch Lärmeinwirkungen zu verhindern. Sie beschäftigt sich im Wesentlichen mit den extra-auralen Lärmwirkungen, d. h. mit den physiologischen, psychischen und sozialen Wirkungen des Schalls auf den Menschen, mit Ausnahme der Wirkungen, die das Hörorgan betreffen.
Weitergehende raumakustische Anforderungen für Schulen können sich aus der [?]DIN 18041 „Hörsamkeit in Räumen“ ergeben, welche den Stand der Technik auch bezüglich einer guten Sprachverständlichkeit für den Unterrichts- und den Lern-Erfolg darstellt.