Erläuterungen zur Änderung des Runderlasses „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen“

Bezug: Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen, [?]RdErl. d. [?]MK v. 23.1.2017 – [?]AuG – 40 183/2 – [?]VORIS 22410 –

Die Anlagen des Runderlasses „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen“ wurden mit redaktionellen Anpassungen neu veröffentlicht. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung [?](ASR A1.3) wurden bezüglich der Sicherheitszeichen an die neue Norm [?]DIN EN ISO 7010 angepasst. In der Anlage 4 – Verhalten im Brandfall – wurden die Brandschutz- und Rettungszeichen entsprechend ausgetauscht und die Farbgebung wurde geändert.

Soweit in der Schule noch ältere Beschilderungen vorhanden sind, müssen diese nicht sofort ausgetauscht werden. Die gleichzeitige Verwendung alter und neuer Sicherheitszeichen sollte aber nicht erfolgen. Wird ein bestehendes Brandschutzzeichen durch ein neues Brandschutzzeichen ersetzt, so sind aufgrund des zusätzlichen Erkennungsmerkmals (Flamme) alle vorhandenen Brandschutzzeichen durch neue Zeichen zu ersetzen.

Die [?]ASR 1.3 enthält dazu folgende Regelung: „Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der [?]Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen […] weiterhin angewendet werden können.“

In den Aushängen, z. B. zum „Verhalten im Brandfall“ oder in Flucht- und Rettungsplänen, sind die Sicherheitszeichen zu
verwenden, die in der Schule tatsächlich genutzt werden.

Die aktuelle Fassung der Anlagen ist in dieser Ausgabe des Schulverwaltungsblattes als Änderungserlass abgedruckt (S. 94).

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.aug-nds.de/?id=124
Hier finden Sie auch die Anlagen im Word-Format.