Fortgeltung der Runderlasse „Sicherheit im Unterricht“ und „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren“
Die Runderlasse
- „Sicherheit im Unterricht“
RdErl. d. MK u. d. MU v. 19.3.2014 - AuG-40 183/1-1
und
- „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren – Konzept des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes in öffentlichen Schulen und Studienseminaren“;
RdErl. d. MK v. 26.8.2019 - 22 - 40181/1
sind mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft getreten und nicht mehr in [?]VORIS verzeichnet.
Die Regelungen dieser Runderlasse gelten vorläufig weiter und sind bis zu einer Neuregelung weiter anzuwenden.