Bestimmungen für den Schulsport aktualisiert

Die „Bestimmungen für den Schulsport“ fassen für alle Schulen Niedersachsens die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie sportfachlichen Regelungen des gesamten Schulsports zusammen, das heißt, sie regeln den Sportunterricht und den außerunterrichtlichen Schulsport.

Die „Bestimmungen für den Schulsport“ berücksichtigen u. a. [?]KMK-Vereinbarungen, Regelungen der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände, Vereinbarungen mit Sportverbänden und Sportbünden sowie Entscheidungen bei Einzelanfragen von Schulen. Sie bilden seit dem Jahr 1982 sowohl für Schulen als auch für die Kooperationspartner des Schulsports eine wichtige Grundlage und dienen als schnelle Entscheidungshilfe in vielen wichtigen Fragen des Schulsports. Ständige Einzelanfragen an die Niedersächsische Landesschulbehörde oder das Niedersächsische Kultusministerium werden somit vermieden.

Die umfassenden Regelungen besonders bei den Sorgfalts- und Aufsichtspflichten gehen auf das Bedürfnis der Schulen zurück, in zum Teil risikoreichen Bereichen des Schulsports Rechtssicherheit zu erlangen.

In dieser Neufassung sind nachfolgende Änderungen und Neustrukturierungen vorgesehen:

  • die einführende Aufnahme allgemeiner Ausführungen,
  • die rechtliche Gleichbehandlung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Angebote,
  • die bessere Berücksichtigung des außerunterrichtlichen Schulsports z. B. im Ganztag,
  •  begriffliche Schärfungen und Anpassungen an die neuen Kerncurricula Sport,
  •  Schärfungen bei der Aufsichtspflicht z. B. hinsichtlich religiös bedingter Kleidung,
  • die bessere Berücksichtigung inklusiver Lerngruppen,
  • die Integration des Erlasses zur Rettungsfähigkeit in die "Bestimmungen für den Schulsport",
  • die Berücksichtigung, dass in Einzelfällen auch nach Klasse 6 nicht schwimmfähige Schülerinnen und Schüler teilnehmen,
  • die Berücksichtigung weiterer Sportarten wie Windsurfen und Kitesurfen,
  • die Einführung einer Soll-Helm-Pflicht beim Eislaufen, Inlineskating, Skateboarden, Waveboarden und Rollschuhfahren, um die Sicherheit zu erhöhen,
  • die Berücksichtigung des Bewegungsfeldes "Turnen und Bewegungskünste",
  • die Aufnahme des Wettbewerbs "Jugend trainiert für Paralympics",
  • die Aufnahme der "Bewegten, gesunden Schule",
  • die Aufnahme des Leistungssports als eigenes Kapitel,
  • Anpassung an die Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis der Schule (Erl. d. [?]MK v. 1.12.2016) und
  • die Anpassung der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung an neue curriculare Vorgaben.

 Den Runderlasse finden Sie über unsere Seite zum [?]RdErl. Sicherheit im Unterricht (Mehr zum Thema).