Bautechnik - Gefährdungen und Maßnahmen

Ein kleiner Auszug der möglichen Gefährdungen bei Bauarbeiten:

Die Gefahr des Absturzes besteht bei vielen Tätigkeiten in der Bautechnik, wie z. B. die Arbeit auf Gerüsten und Dächern, auf Bauwerksvorsprüngen oder auch an den Kanten von Baugruben und Gräben.

 

Sehr große Gefährdungen entstehen durch die Arbeit mit den verschiedensten Maschinen und Geräten in den unterschiedlichsten Größen, von Baukranen bis Handkreissägen. Vergessen wird häufig auch die Gefährdung durch Verkehr, von z.B. Gabelstaplern oder sonstige Flurfördergeräte.

Die Arbeit mit den verschiedenen Maschinen ist meistens nur mit mit elektrischem Strom möglich. Defekte Kabel oder Maschinengehäuse bergen die Gefahr von schweren Stromunfällen, bis hin zur Lebensgefahr. Die rauen Baustellenbedingungen sowie häufige Nassarbeiten setzen dem Material zu.

Ein weitere großer Baustein ist die Arbeit mit schnellaufenden, rotierenden Holz- Metall- und Steinbearbeitungsmaschinen, die in fast allen Bereichen der Bautechnik zum Einsatz kommen.

Bautechnik - Maßnahmen

Da sich die Gefährdungen im Baubereich so vielfältig darstellen, muss auch bei den Maßnahmen kreativ gedacht werden.

Als Grundsatz für die Entwicklung von Maßnahmen gilt das T-O-P - Prinzip. (Technik-Organisation-Personal)

Dabei stellen sich in den verschiedenen Bereichen  folgende Fragen:

Technik: Können die Gefährdungen durch den Einsatz von technischen Mitteln bzw. Veränderungen vermieden bzw. gemildert werden?
So z.B. durch die Verdeckung eines Sägeblatts.

Ein weiteres Beispiel für eine technische Lösung zum Verringern von Gefährdungen.
Der Brückenschutz einer Abrichthobelmaschine.

Organisation: Können die Gefährdungen durch Veränderungen der Arbeitsorganistion vermieden bzw. gemildert werden?
Z.B. durch die zeitliche Trennung von Gefahr und die Anwesenheit der Mitarbeiter.

Ein weiteres Beispiel wie man mit der richtigen Organisation Gefährdungen vermeiden kann, ist die Zuteilung von Sammelplätzen für die verschiedenen Räume und Hallen in großen Schulgebäuden.

Personenbezogene Maßnahmen: Durch welche persönliche Schutzausrüstung können die Mitarbeiter/Schüler geschützt werden und wie müssen sie sich bei den Tätigkeiten verhalten?

Personenbezogene Maßnahmen umfassen zu einem Teil die persönlichen Schutzausrüstungen, wie z.B. Schutzhandschuhe oder Schutzbrille und zum anderen Teil die Verhaltensregeln beim Ausführen der Tätigkeiten. Um personenbezogene Maßnahmen umsetzen zu können, müssen Mitarbeiter und/oder Schüler anhand von Betriebsanweisungen unterwiesen werden.