Biostoffe können zu Infektionen, toxischen oder allergischen Erkrankungen führen. Sie können auf unterschiedliche Arten in den Körper gelangen. Beschrieben werden Gefährdungen durch Biostoffe in der Anlage 1, Teil 1 bis 4 der [?]TRBA 400.

Da im Biologieunterricht im Rahmen von praktischen Unterrichtseinheiten sowohl Übungen als auch Experimente mit biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt werden, gilt auch hier die [?]BioStoffV.

Tätigkeiten nach der [?]BioStoffV liegen nicht vor, wenn Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler biologischen Einwirkungen über die Raumluft ausgesetzt sind, die in keinem Zusammenhang mit den Experimenten stehen. In derartigen Fällen ist die Arbeitsstättenverordnung ([?]ArbStättV) heranzuziehen.