2 Ansprechpersonen im Arbeitsschutz
In diesem Kapitel können, neben einer Übersicht über die Struktur der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung, alle Ansprechpersonen aufgelistet werden, die die Schulleitung bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen und ihm beratend zur Seite stehen.
Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem [?]ASiG sind in den Regionalabteilungen der [?]NLSchB Stabsstellen [?]AuG (Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren) eingerichtet. In den Stabsstellen sind Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beauftragt, die öffentlichen Schulen und Studienseminare bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz zu beraten und zu unterstützen.
Die Bestellung und Beauftragung der o.g. Arbeitsschutzberaterinnen und -berater nach dem [?]ASiG erfolgt durch die [?]NLSchB.
Zusätzlich zu den gesetzlich bestellten Fachgruppen stehen Beauftragte für Suchtfragen und Suchtprävention zur Verfügung.
Externe Ansprechpartner sind z. B. die Landesunfallkasse, der Gemeinde-Unfallversicherungsverband ([?]GUV), das Gewerbeaufsichtsamt sowie die örtlichen Gesundheitsämter.
Bitte drucken Sie sich die
- Liste der Arbeitsschutzberaterinnen und -berater und der externen Ansprechpartner
von der Webseite http://www.aug-nds.de/?id=149 aus und heften Sie diese hier ein.
Bitte hinterlegen Sie in diesem Kapitel ggf. folgende Dokumente: